von G bis K

Gebundene Ganztagsschule

Die Kinder sind verpflichtet, von 08:00 bis 16:00 an der Schule zu verbleiben. Eine Ausnahme stellt der Freitag dar. Hier endet der Unterricht nach der 5.Stunde und die Kinder können, mit Ihrem Einverständnis, nach Hause entlassen werden.

In den Klassen 5 und 6 gibt es einen weiteren Tag des freien Abgangs, um eine zunehmende Selbstständigkeit in Bezug auf eigenverantwortliches Arbeiten und freie Zeiteinteilung einzuüben.

Zusätzlich zu den verpflichtenden Anwesenheitszeiten ist es möglich, in den z.T. kostenpflichtigen Früh- oder Späthort (von 6:00 – 7:45 bzw. von 16:00-18:00) zu gehen.


Handynutzung und Fotografieren
Das Handy ist heute für viele Kinder ein wichtiges Kontaktmittel zu den Eltern. Auf dem Schulgelände gilt allerdings strenges Handyverbot. Sollte das Handy trotzdem genutzt werden, das Kind wird angerufen o. ä., muss das Handy von den Eltern im Sekretariat abgeholt werden. Auch für das Fotografieren gilt diese Regelung. Sollten im Rahmen des Unterrichts Fotos angefertigt oder das Handy genutzt werden, bedarf dies der ausdrücklichen Zustimmung der Pädagog*innen und unterliegt immer strengen Datenschutzregelungen. 

 


Hausordnung
Unsere Hausordnung finden Sie hier. Sie wurde von der Gesamtkonferenz beschlossen und legt Grundsätze für das gemeinsame Lernen und Arbeiten in der Schule fest. Sowohl Sie, als auch Ihr Kind müssen sie jährlich erneut unterschreiben.

 


Hitzefrei“- Unterricht bei extremen Wetterlagen

Über die Unterrichtsgestaltung aufgrund von hohen Raumtemperaturen entscheidet die Schulleitung. I.d.R. endet der Unterricht nach der 5.Stunde. In der Folgezeit werden die Kinder durch Erzieher*innen und Lehrer*innen betreut. Die amtlichen Regelungen zu dieser Wetterlage sind in der AV Schulbesuchspflicht zu finden unter: www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften.
Bei Unwetterwarnungen, die der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht und durch die Senatsverwaltung offiziell an die Schulen geleitet werden, wird unmittelbar nach Eingang einer Unwetterwarnung eine deutlich sichtbare Information auf der Startseite unserer Schulhomepage veröffentlicht, dass Sie als Erziehungsberechtigte Ihre Kinder ab sofort abholen können, auch wenn dies noch vor der üblichen Entlassungszeit erfolgt. Es ist möglich, dass Sie andere Personen mit einer schriftlichen Vollmacht ausstatten, die diese zum vorzeitigen Abholen ihres Kindes autorisieren.

Wenn die Unwetterwarnung zur üblichen Abgangszeit gilt, wird kein Kind unbegleitet entlassen und allein auf den Heimweg geschickt. Sollte dieser Fall eintreffen, sind Sie in der Pflicht, Ihr(e) Kind(er) persönlich abzuholen oder einen anderen Erwachsenen dazu zu autorisieren. Die betreffenden Kinder verweilen unter Aufsicht des schulischen Personals weiterhin in den Räumen der Schule, bis sie abgeholt werden oder die Unwetterwarnung aufgehoben wird. Diese erforderliche Aufsicht und die Erreichbarkeit per Telefon des Freizeithauses wird auch ggf. nach 18:00 Uhr gewährleistet. Nur wenn es die Betreuungssituation und die Anzahl der verweilenden Kinder erlauben, können Sie als Eltern ab 16:30 Uhr direkt telefonisch informiert werden.

 


Hofpausen

Die Zeiten für die Hofpause sind nach Klassenstufen gestaffelt.

In den Hofpausen haben alle Kinder den Klassenraum zu verlassen und sich auf den Hof zu begeben. Es ist nicht gestattet, das Schulgelände ohne ausdrückliche Genehmigung des pädagogischen Personals zu verlassen.

Bei Regen muss die Hofpause leider abgeklingelt werden. Die Kinder begeben sich oder bleiben dann im Klassenraum. Die Aufsichtsassistenten werden durch die Hofaufsichten unterstützt.

 


Integrationsteam

Unser Integrationsteam besteht aus Facherzieher*innen für Integration,
Heil- und Sonderpädagog*innen. Sie begleiten unterstützen und fördern Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf im Schulalltag. Dabei bietet das I-Team Einzelförderung und Kurse an und unterstützt die jeweiligen Klassenleitungen und Eltern. Spielerisch erlernen und verbessern die Kinder so die schulischen, sprachlichen und auch die Sozialkompetenzen sowie ihre Motorik.


Kooperationen - Unsere Schule pflegt folgende, z.T. kostenpflichtige Kooperationen:

-        Joseph-Schmidt-Musikschule

-        Musikschule Sebele

-        ETEP

-        Gertraut Wahl-Deschan (Yoga)

-        Volkshochschule

-        Mittelpunktbibliothek

-        Büchereck Baumschulenweg (z.B. am Welttag des Buches oder bundesweitem Vorlesetag)

-        Berliner Schachverband 

-        Präventionsbeamte der Polizei Abschnitt 35

-        PSV Olympia (Turnen)


Krankheit bei Schülerinnen und Schülern

Kranke Kinder müssen bis Unterrichtsbeginn im Sekretariat (telefonisch, per Mail oder auch über das Formular hier) entschuldigt werden. Sollte keine Meldung erfolgt sein, ist die Schule verpflichtet, sich telefonisch bei Ihnen über den Verbleib Ihres Kindes zu erkundigen und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.

Spätestens am 3. Krankheitstag muss für jeden Fehltag eine schriftliche, von Ihnen unterschriebene Entschuldigung vorliegen. Am 1.Tag nach der Genesung muss eine unterschriebene Entschuldigung der restlichen Krankheitszeit nachgereicht werden. Sollte ein Kind wiederholt ohne Entschuldigung fehlen, muss die Schule eine Schulversäumnisanzeige schreiben. Darüber hinausführende Festlegungen für das Beibringen eines ärztlichen Attests können durch die Schulleitung erfolgen.